Energie

Mit der Wasserkraftnutzung verfügen die Gebirgskantone über einen Standortvorteil, den es im Energiebereich zu fördern und optimal zu nutzen gilt. Dasselbe gilt auch für weitere erneuerbare Energien, namentlich Sonne und Wind. Mit dieser Energieproduktion, insbesondere jener aus Wasserkraft, kann eine sehr bedeutende Wertschöpfung erzielt werden. Die Gebirgskantone müssen angemessen daran partizipieren. Zudem sind die Kompetenzen der Kantone bei Nutzung dieser Ressourcen zu stärken.

Themenübersicht

Die Inwertsetzung der natürlichen Ressourcen dürfte kaum zur Entstehung von vielen Arbeitsplätzen führen. Die Energieproduktion ist bereits hoch automatisiert und zentralisiert. Mit der Stromproduktion aus Wasserkraft kann aber weiterhin eine sehr bedeutende Wertschöpfung erzielt werden. Die hierfür erforderliche Ressource Wasser sowie die beanspruchten Flächen sind zu entschädigen. Zudem haben die Bergregionen auch die Möglichkeit über vertragliche Vereinbarungen an der Wertschöpfung zu partizipieren (unter anderem über den Wasserzins, günstige Stromlieferungen und die Heimfälle). Von den dadurch erzielbaren Einnahmen profitiert vorwiegend die öffentliche Hand, die damit einen Teil der öffentlichen Aufwendungen decken kann. Diese Erträge leisten dadurch einen bedeutenden Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen Infrastruktur im Berggebiet.

Gebirgskantone sind bereit, einen Beitrag zu leisten: Ja zum Stromgesetz!

Die Speicherkraftwerk- und Solar-Grossprojekte von nationaler Bedeutung sollen in den Gebirgskantonen realisiert werden. Die Gebirgskantone sind bereit, ihren Anteil an die künftige sichere und erneuerbare Stromversorgung der Schweiz zu leisten. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) sagt deshalb Ja zum Stromgesetz, über welches das Stimmvolk am 9. Juni 2024 abstimmt.

MM Mantelerlass (def_27_05_2024)_D


STROMMARKT: GEBIRGSKANTONE UNTERSTÜTZEN ZWEITEN MARKTÖFFNUNGSSCHRITT UNTER BEDINGUNGEN

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) unterstützt eine vollständige Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes unter Bedingungen. Diese müssen allesamt spätestens vor Beginn der Behandlung der Vorlage in der Vorberatungskommission des Erstrates erfüllt sein.

VL Revision StromVG (def 12_11_14)


ENERGIESTRATEGIE 2050

Vernehmlassung zum Entwurf für die Energiestrategie 2050
Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative 12.400 der UREK-N